Die irischen Aufsichtsbehörden verpflichten Interactive Brokers (IBKR) zur Abführung einer Quellensteuer auf Zinserträge, die in Irland erzielt wurden.
Die Quellensteuer beträgt 20% und wird von den Zinserträgen abgezogen, die über Ihr Depot erzielt werden.
Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland kann diese Steuer jedoch reduziert oder erlassen werden.
Als Privatperson mit Wohnsitz in der EU (ausgenommen Irland) oder mit Wohnsitz in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland unterhält, können Sie die Quellensteuer reduzieren oder zurückfordern. Füllen Sie dazu das Formular 8-3-6 aus und lassen Sie es von Ihrer zuständigen Finanzbehörde signieren bzw. bestätigen.
Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Quellensteuer vom Doppelbesteuerungsabkommen abhängt, welches zwischen dem Land Ihres Wohnsitzes und Irland geschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der irischen Steuerbehörde: https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tax-agreements/rates/index.aspx
1. Bitte geben Sie im Formular 8-3-6 folgenden Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Private Anschrift
- Steueridentifikationsnummer Ihres steuerlichen Wohnsitzes
- Land des steuerlichen Wohnsitzes
- Steuersatz in %, der angewendet wird
- Unterschrift
- Datum
2. Nach Vervollständigung Ihrer Daten senden Sie das Formular bitte an die für Sie zuständige Steuerbehörde.
3. Die Steuerbehörde muss das Formular unterschreiben und mit einem Stempel versehen.
4. Anschließend können Sie das unterschriebene Formular in den Formaten PDF oder JPEG an folgende E-Mailadresse senden: tax-withholding@interactivebrokers.com
Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 0% Quellensteuer
Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit mehr als 0% Quellensteuer
Andere Länder mit irischem Doppelbesteuerungsabkommen
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(mit einem Stern* markierte Länder besitzen in allen Fällen einen Steuersatz von 0%)
Häufig gestellte Fragen
Die irische Quellensteuer wird auf erhaltene Zinsen, also Habenzinsen auf Ihr Barguthaben abgeführt. Auch auf Leihgebühren für leerverkaufte Aktien wird diese berechnet. Einkommen aus dem Aktienrendite-Optiemierungsprogramm oder Anleihezinsen fallen nicht darunter.
In derselben Währung, in der Sie die Zinsen (Habenzinsen) auf Ihr Guthaben erhalten haben.
In der Rubrik Quellensteuer wird die abgeführte Steuer im Depotauszug angezeigt. Am 3. Werktag im Monat ist diese Information auch im täglichen Auszug verfügbar.
Jeder Depotinhaber muss das separate Formular 8-3-6 und, sofern erforderlich, eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen.
Das Formular 8-3-6 ist 5 Jahre lang gültig, sofern sich Ihre persönlichen Informationen nicht wesentlich ändern. Auch wenn Sie statt des Formulars 8-3-6 eine Ansässigkeitsbescheinigung einreichen, ist diese 5 Jahre lang gültig. Sofern sich an Ihrer persönlichen Situation etwas ändert (z.B. Umzug ins Ausland), sind Sie verpflichtet, schnellstmöglich ein aktuelles Formular 8-3-6 mit Ihrem neuen Wohnsitz zu übermitteln.
Wenn Ihr zuständiges Finanzamt das Formular 8-3-6 nicht unterschreiben und stempeln möchte, können Sie stattdessen eine Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Legen Sie außerdem das von Ihnen ausgefüllte Formular 8-3-6 bei. Diese Möglichkeit wurde durch die irischen Finanzbehörden im Januar 2023 eingerichtet, nachdem von Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen des Formulars berichtet wurde.
Die Ansässigkeitsbescheinigung muss ausdrücklich Ihren steuerlichen Wohnsitz im Lande Ihres Wohnortes bestätigen.
Ja, sofern Sie von der Quellensteuer befreit sind, können Sie bereits gezahlte Quellensteuer zurückfordern. Beachten Sie bitte, dass dazu seitens der irischen Steuerbehörde noch keine vollständigen Informationen vorliegen. Sobald es Neuerungen gibt, werden Sie darüber zeitnah informiert. Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Quellensteuer, wenn Sie für das Jahr 2022 das Formular 8-3-6 bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht haben. Sollten Sie das Formular nicht eingereichtet haben, müssen Sie die Erstattung separat beantragen. Die dazugehörigen Informationen wurden, wie erwähnt, noch nicht von der irischen Steuerbehörde bekannt gegeben.
Ihr LYNX Service-Team
Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren. Sie erreichen unser Service-Team telefonisch Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr,
freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0800 - 5 96 90 00. Ihre Anfrage können Sie alternativ via Chat oder per E-Mail an uns richten.
