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Irische Quellensteuer

Die irischen Aufsichtsbehörden verpflichten Interactive Brokers (IBKR) zur Abführung einer Quellensteuer auf Zinserträge, die in Irland erzielt wurden.

Die Quellensteuer beträgt 20% und wird von den Zinserträgen abgezogen, die über Ihr Depot erzielt werden.
Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland kann diese Steuer jedoch reduziert oder erlassen werden.

Als Privatperson mit Wohnsitz in der EU (ausgenommen Irland) oder mit Wohnsitz in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland unterhält, können Sie die Quellensteuer reduzieren oder zurückfordern. Füllen Sie dazu das Formular 8-3-6 aus und lassen Sie es von Ihrer zuständigen Finanzbehörde signieren bzw. bestätigen.

Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Quellensteuer vom Doppelbesteuerungsabkommen abhängt, welches zwischen dem Land Ihres Wohnsitzes und Irland geschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der irischen Steuerbehörde: https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tax-agreements/rates/index.aspx

Die Quellensteuer wird nicht für Firmenkunden erhoben, wenn sie Ihren Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat (ausgenommen Irland) haben oder das Land des Geschäftssitzes ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland unterhält.

1. Bitte geben Sie im Formular 8-3-6 folgenden Informationen an:

  • Vor- und Nachname
  • Private Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer Ihres steuerlichen Wohnsitzes
  • Land des steuerlichen Wohnsitzes
  • Steuersatz in %, der angewendet wird
  • Unterschrift
  • Datum

• Bitte stellen Sie sicher, dass die persönlichen Informationen im Formular 8-3-6- mit den im Client Portal (Kontoverwaltung) gespeicherten übereinstimmen.
• Im Folgenden finden Sie die Formulare, in denen der steuerliche Wohnsitz und der Steuersatz bereits angegeben sind.

2. Nach Vervollständigung Ihrer Daten senden Sie das Formular bitte an die für Sie zuständige Steuerbehörde.

3. Die Steuerbehörde muss das Formular unterschreiben und mit einem Stempel versehen.

4. Anschließend können Sie das unterschriebene Formular in den Formaten PDF oder JPEG an folgende E-Mailadresse senden: tax-withholding@interactivebrokers.com

Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 0% Quellensteuer

Bitte klicken Sie auf ein Ländersymbol, um das entsprechende Formular 8-3-6 zu öffnen.

Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit mehr als 0% Quellensteuer

  Belgien
  Italien
  Polen

Andere Länder mit irischem Doppelbesteuerungsabkommen

   Schweiz*
   Vereinigtes Königreich*
   Vereinigte Staaten von Amerika*
(mit einem Stern* markierte Länder besitzen in allen Fällen einen Steuersatz von 0%)

Häufig gestellte Fragen

Die irische Quellensteuer wird auf erhaltene Zinsen, also Habenzinsen auf Ihr Barguthaben abgeführt. Auch auf Leihgebühren für leerverkaufte Aktien wird diese berechnet. Einkommen aus dem Aktienrendite-Optiemierungsprogramm oder Anleihezinsen fallen nicht darunter.

In derselben Währung, in der Sie die Zinsen (Habenzinsen) auf Ihr Guthaben erhalten haben.

In der Rubrik Quellensteuer wird die abgeführte Steuer im Depotauszug angezeigt. Am 3. Werktag im Monat ist diese Information auch im täglichen Auszug verfügbar.

Jeder Depotinhaber muss das separate Formular 8-3-6 und, sofern erforderlich, eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen.

Das Formular 8-3-6 ist 5 Jahre lang gültig, sofern sich Ihre persönlichen Informationen nicht wesentlich ändern. Auch wenn Sie statt des Formulars 8-3-6 eine Ansässigkeitsbescheinigung einreichen, ist diese 5 Jahre lang gültig. Sofern sich an Ihrer persönlichen Situation etwas ändert (z.B. Umzug ins Ausland), sind Sie verpflichtet, schnellstmöglich ein aktuelles Formular 8-3-6 mit Ihrem neuen Wohnsitz zu übermitteln.

Wenn Ihr zuständiges Finanzamt das Formular 8-3-6 nicht unterschreiben und stempeln möchte, können Sie stattdessen eine Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Legen Sie außerdem das von Ihnen ausgefüllte Formular 8-3-6 bei. Diese Möglichkeit wurde durch die irischen Finanzbehörden im Januar 2023 eingerichtet, nachdem von Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen des Formulars berichtet wurde.

Die Ansässigkeitsbescheinigung muss ausdrücklich Ihren steuerlichen Wohnsitz im Lande Ihres Wohnortes bestätigen.

Ja, sofern Sie von der Quellensteuer befreit sind, können Sie bereits gezahlte Quellensteuer zurückfordern. Beachten Sie bitte, dass dazu seitens der irischen Steuerbehörde noch keine vollständigen Informationen vorliegen. Sobald es Neuerungen gibt, werden Sie darüber zeitnah informiert. Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Quellensteuer, wenn Sie für das Jahr 2022 das Formular 8-3-6 bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht haben. Sollten Sie das Formular nicht eingereichtet haben, müssen Sie die Erstattung separat beantragen. Die dazugehörigen Informationen wurden, wie erwähnt, noch nicht von der irischen Steuerbehörde bekannt gegeben.

• Sofern sich Ihr Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet und die Quellensteuer 0% beträgt, nutzen Sie dieses Formular. In allen anderen Fällen klicken Sie hier.
• Sollte Ihr steuerlicher Wohnsitz weiter oben nicht aufgeführt sein, senden Sie uns bitte eine E-Mail: service@lynxbroker.de

LYNX ist nicht verantwortlich für die Informationen, die auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden und ist rechtlich nicht verpflichtet, diese Informationen zur Verfügung zu stellen. LYNX fungiert lediglich als Bote für diesen Prozess, der in den Zuständigkeitsbereich von IB fällt. Alle Informationen, die wir geben, sind Informationen, die von IB erstellt wurden. Die bereitgestellten Informationen stammen von der IB-Webseite und wurden von LYNX aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt. Im Falle von Abweichungen gilt die englische Version, die Sie hier finden. Die Informationen können außerdem jederzeit geändert werden, und LYNX hat keinen Einfluss auf etwaige Änderungen.

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