Chat with us, powered by LiveChat Steuerinformationen | Hilfe-Center | LYNX - Online-Broker


Steuerinformationen

Aufgrund der Depotführung in Irland bzw. Großbritannien wird keine Steuerbescheinigung ausgestellt.
Erfahrungsgemäß erkennen Finanzbehörden den jährlichen Depotauszug jedoch als Nachweis an.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterlagen Ihnen LYNX für Ihre Einkommensteuererklärung zur Verfügung stellt und wie Sie Ihre Steuerinformationen aktuell halten:

Unterlagen für die Steuer

LYNX unterstützt Sie mit einer vollständigen Aufstellung all Ihrer Gewinne und Verluste und allen Bewegungen auf dem Depot. Erstellen Sie dazu einen Bericht im Client Portal. Sie finden darin Ihre realisierten Gewinne, Dividenden, alle Transaktionen und vieles mehr. Der Depotauszug enthält also alle steuerlich relevanten Daten, die Sie für Ihre Einkommenssteuererklärung benötigen.

Aufgrund der Depotführung in Irland bzw. Großbritannien wird Ihnen jedoch nicht automatisch eine Steuerbescheinigung ausgestellt.

Client Portal öffnen

Loggen Sie sich zunächst mit Benutzernamen und Passwort in das Client Portal ein.

1

Depotauszug erstellen

Erstellen Sie einen Depotauszug für den gewünschten Zeitraum.

2

Steuererklärung anfertigen

Relevante Angaben für die Steuererklärung können Sie dem Depotauszug entnehmen.

3

Depotauszug

Die folgenden Anleitungen helfen Ihnen bei der Erstellung von Depotauszügen für Ihre Steuererklärung:

Informativer Steuerbericht

Der informative Steuerbericht bietet Ihnen eine Aufstellung Ihrer Gewinne und Verluste und hilft Ihnen beim Erstellen einer Steuererklärung.
Im Bericht enthalten sind unter anderem realisierte Gewinne und Verluste sowie erhaltene Dividenden.

Sie beantragen einen informativen Steuerbericht im Client Portal unter dem Punkt Performance & Berichte.
Wählen Sie nachfolgend Steuerdokumente aus. Anschließend können Sie unter Informative Steuerberichte im unteren rechten Bereich den Punkt Rechtsordnungen auswählen.

CP Rechtsordnungen

Im letzten Schritt müssen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz durch die Auswahl Ja bestätigen und die Beantragung per Klick auf Aktualisierung abschließen.

Der informative Steuerbericht wird von einem Drittanbieter, dem RegTech-Anbieter Regnology, zur Verfügung gestellt. Aufgrund dessen hat LYNX bedauerlicherweise keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer.

Sobald Ihnen der informative Steuerbericht zur Verfügung steht, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Anschließend finden Sie Ihren informativen Steuerbericht innerhalb Ihres Client Portals (Kontoverwaltung) unter dem Reiter Steuerformulare.

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der zur Verfügung gestellte Standard-Jahresdepotauszug alle steuerrelevanten Daten enthält und als Nachweis für Ihre Steuererklärung gültig ist.

Für steuerliche Zwecke bitten wir Sie Ihr Finanzamt darauf hinzuweisen, dass die Depotführung bis Ende 2020 über Interactive Brokers U.K. in Großbritannien erfolgte.
Seit 2021 findet die Depotführung für Kunden mit einem Wohnsitz in der EU über Interactive Brokers Ireland Limited in Irland statt.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Depotführung in Irland bzw. Großbritannien keine Gewinn- und Verlustbescheinigung ausgestellt wird. Der informative Steuerbericht ist aktuell nur mit einem Wohnsitz in Deutschland verfügbar.

Steuerinformationen aktualisieren

Wenn Ihre Steuerinformationen aktualisiert werden müssen, erhalten Sie automatisch eine gesonderte E-Mail.

Bei über LYNX geführten Depots können nicht US-ansässige Bürger den vollen 30%igen Steuerabzug auf Einnahmen in den USA vermeiden, indem sie mit dem Formular W-8 BEN ihren Status als US-Ausländer nachweisen. Damit profitieren Sie aus den Vergünstigungen des Doppelbesteuerungsabkommens im Sinne von Chapter 3 des Internal Revenue Codes (IRS, US-Steuerbehörde).

Diese Erklärung ist nur zeitlich begrenzt gültig und muss alle 3 Jahre erneuert werden. Im Falle einer fehlenden Erneuerung wird das Depot für den Aufbau neuer Positionen gesperrt und die Erleichterung im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht mehr angewendet.

Loggen Sie sich mit Benutzername und Passwort in das Client Portal ein.
Klicken Sie am rechten oberen Bildschirmrand auf das Benutzersymbol und anschließend auf Einstellungen.

Im Bereich Account Profile können Sie nun Profile: Herr/Frau [Name] auswählen.

Nachfolgend öffnet sich eine Übersicht Ihres Benutzerprofils.
Um das W-8 BEN Formular zu aktualisieren, klicken Sie am Ende der Übersicht unter Steuerformulare auf IRS W-8 BEN-Steuerformular.

Auf der folgenden Seite können Sie das aktuelle W-8 BEN Formular einsehen. Mit einem Klick auf Aktualisierung können Sie das Formular bearbeiten.

Sie können Ihre persönlichen Daten nun bei Bedarf anpassen. Mit einem Klick auf Weiter können Sie die Daten jeweils bestätigen. Anschließend wird das W-8 BEN Formular mit den entsprechenden Angaben befüllt. Sie erhalten abschließend eine kurze Bestätigung und das W-8 BEN Formular wurde erfolgreich aktualisiert.
Ihrerseits sind nun keine weiteren Schritte notwendig.

Was ist das W-8 BEN Formular?

Besteuerung US-amerikanischer Wertpapiere
Generell entfällt auf erhaltenen Zinszahlungen und Dividendenausschüttungen von US-amerikanischen Wertpapieren die Zahlung der US-Quellensteuer in Höhe von 30 %. Diese Pflicht besteht dann, wenn die Zahlung an einen aus Sicht der USA ausländischen Empfänger geleistet wird.

Ermäßigung durch das Doppelbesteuerungsabkommen
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ist es möglich, die Zahlung der Quellensteuer auf einen Satz von 15 % bei Dividendenausschüttungen und einen Satz von 0 % bei Zinszahlungen zu reduzieren. Steuerpflichtige können diese Steuerermäßigung erhalten, falls sie Nicht-US-Personen sind. Dazu muss das W-8BEN Formular ausgefüllt werden.

Behandlung der Quellensteuer über LYNX
Bei der Eröffnung Ihres Depots ist das W8-Formular für Sie ausgefüllt worden. Um die Aktualität der Daten zu garantieren, muss regelmäßig im Abstand von 3 Jahren eine Überprüfung vorgenommen werden.

Allgemeine Informationen
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA; vgl. www.irs.gov/fatca) verpflichtet ausländische Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions, FFIs) und als FATCA-konform erachtete ausländische Finanzinstitute, ihre Kontoinhaber gegenüber dem Internal Revenue Service (IRS, US-Steuerbehörde die das FATCA-Gesetz reguliert und die Einhaltung kontrolliert) zu identifizieren. Kontoinhaber (natürliche Personen; US-Bürger und Nicht-US-Bürger), die ihren Status im Sinne möglicher Steuerverpflichtungen nicht bekanntgeben, unterliegen dem vollen 30 %igen Steuerabzug auf Einnahmen in den USA.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Grundsätzlich können (US-)Ausländer diesen Abzug vermeiden, indem sie mit dem Formular „W-8BEN“ ihren Status als Ausländer nachweisen und dann alle Vergünstigungen eines Doppelbesteuerungsabkommens im Sinne von Chapter 3 des Internal Revenue Codes in Anspruch nehmen können.

Steuer-Identifikationsnummer:
Jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, beziehungsweise jeder in Deutschland gemeldeten Person, wurde eine personenbezogene steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt und mittels eines persönlichen Informationsschreibens bekannt gegeben.

Hinweise für Geschäftskunden
Bei der Eröffnung eines Depots für Körperschaften muss das W-8 BEN von der juristischen Person und von jedem Gesellschafter ausgefüllt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der US-Steuerbehörde IRS. Individuelle Fragen können Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Abgeltungssteuer bzw. Quellensteuer

Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt. Dies bedeutet, dass auf Kapitalerträge in Form einer Quellensteuer einheitlich 25 % Steuerabzug erfolgen. Zuzüglich werden 5,5% auf den Betrag der Abgeltungssteuer als Solidaritätszuschlag berechnet. Kapitalerträge werden „pauschal“ versteuert.

Während andere deutsche Online-Broker die Abgeltungssteuer für jeden einzelnen Trade unmittelbar an den deutschen Fiskus abführen, können wir Ihnen den Vorteil bieten, die Abrechnung und Abführung der Abgeltungssteuer erst zum 31.12. eines Jahres eigenständig durchzuführen. Die Abrechnung nehmen Sie hierbei selbst über Ihre Einkommenssteuerklärung vor. Die Versteuerung erfolgt hierbei dennoch pauschal und nicht zum höheren Einkommenssteuersatz. Damit stehen Ihnen Ihre kumulierten Handelsgewinne komplett das ganze Jahr über zur ertragreichen Wiederanlage zur Verfügung. Damit erzielen Sie eine zusätzliche Hebelwirkung für Ihr Depot. Diese Art der Abrechnung über die Einkommenssteuererklärung ist deshalb möglich, weil Ihr Depot von unserem Partner Interactive Brokers (IB) im Ausland geführt wird. Nähere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer finden Sie direkt beim Bundesfinanzministerium unter folgendem Link.

Auf die Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften wird eine Steuer in Höhe von 26,375% einbehalten. Dieser Wert setzt sich zusammen aus 25% Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragsteuer.

Soweit der Quellenstaat zunächst mehr als den im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuersatz einbehalten hat, ist der Differenzbetrag von dem zuständigen Finanzamt in diesem Staat zurückzufordern.

Bei Dividendenzahlungen sind die jeweiligen Clearing-Stellen dazu verpflichtet, die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen. Aus diesem Grund wird nicht der volle Dividendenbetrag ausgezahlt, da die zu zahlende Steuer direkt einbehalten wird. Damit wissen Sie sofort, welcher Betrag Ihnen verbleibt. Bei der Steuererklärung können Sie angeben, dass die Dividendenzahlungen bereits versteuert wurden. Ihr Depotauszug gilt hierbei als Nachweis. Zusätzlich können Sie eine Quellensteuerbescheinigung von der Wertpapierlagerstelle anfordern.

Quellensteuerbescheinigung beantragen

Kapitalertragssteuern auf Dividendenzahlungen werden direkt von den Clearing-Stellen abgeführt. Diese sind zusätzlich zu den erhaltenen Dividenden im Jahresdepotauszug dargestellt und nachvollziehbar. Wir berechnen keine Kapitalertragssteuern und führen diese auch nicht ab.

Sie können darüber hinaus gebührenpflichtige Quellensteuerbescheinigungen zu einbehaltenen Kapitalertragsteuern bei Kapitalmaßnahmen oder Fondsausschüttungen beantragen.

Die Erstellung einer Quellensteuerbescheinigung verursacht die folgenden Gebühren pro Wertpapierposition und je Beleg:

  • Deutsche Aktien: 30 EUR
  • Schweizer Aktien: 15 CHF
  • Französische Aktien: 125 EUR

Die Gebühr wird direkt von Ihrem Depotguthaben abgezogen. Sie können die Buchung im Kontoauszug unter dem Punkt Gebühren nachvollziehen.

Loggen Sie sich mit Benutzername und Passwort in das Client Portal ein.
Klicken Sie im Menü auf Performance & Berichte.

Wählen Sie Steuerdokumente.

Anschließend gehen Sie im Bereich Dividendenbeleg wie folgt vor:

1 Wählen Sie das Jahr für die Bescheinigung aus.

2 Wählen Sie das Land des Wertpapier-Emittenten aus.

3 Bestätigen Sie via Klick auf Dividendenbeleg anfordern.

Sie sehen nun die Positionen für die eine Quellensteuerbescheinigung verfügbar ist. Ob eine Anfrage sinnvoll ist, wird Ihnen vom System bereits ausgewiesen. Übersteigt die Gebühr von bspw. 30 EUR den gezahlten Dividendenbetrag, wird die Option zur Anfrage einer Bescheinigung, automatisch ausgeblendet.

Wählen Sie via Klick auf Anfrage ggf. verfügbare Positionen aus und bestätigen Sie mit Weiter.

Abschließend sehen Sie eine Übersicht der Positionen für die Sie eine Quellensteuerbescheinigung beantragen wollen.

Setzen Sie nun das Häkchen, um der Abbuchung entsprechender Gebühren zuzustimmen und schließen Sie den Prozess über Weiter ab.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung Ihrer Quellensteuerbescheinigung normalerweise mit einer Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen verbunden ist.

Sofern ein Unternehmen mehrere Ausschüttungen bzw. Dividendenzahlungen pro Jahr vorgenommen hat, sind separate Quellensteuerbescheinigungen auszustellen.

Verlustverrechnungsbeschränkung

Seit dem 01.01.2021 können Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und so genannten Stillhalterprämien bis max. 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden. Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der so genannten Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

Welche Produkte fallen unter den Begriff Termingeschäfte?

Gemäß des am 03.06.2021 veröffentlichten Anwendungsschreibens des Bundesministeriums für Finanzen zu Termingeschäften (BMF) gehören neben bei uns nicht handelbaren Produkten insbesondere Optionsgeschäfte, Futures und Differenzenkontrakte (CFD) zu den Termingeschäften und fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter diese Regelung. Optionsscheine und Zertifikate werden laut BMF nicht als Termingeschäfte eingestuft und fallen nicht unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG.

Gelten diese Beschränkungen auch für Kapitalgesellschaften (z. B. für eine GmbH oder UG)?

Nein. Da Kapitalgesellschaften nicht einkommensteuerpflichtig sind, sondern Körperschaftssteuer zahlen, gilt die beschränkte Verlustverrechnung nicht für sie. Eine Vermeidung der hohen Steuerlast ab 2021 ist deshalb nur über eine Kapitalgesellschaft möglich, am besten über eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH. Eine GmbH ist einfacher und effizienter als eine UG (haftungsbeschränkt), wenn Sie als professioneller Trader mit mehreren Zehntausend Euro operieren. Über LYNX haben Sie die Möglichkeit ein Depot für Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu eröffnen.

Welchen Steuervorteil haben Sie als LYNX-Kunde?

Als Kunde von LYNX haben Sie aufgrund der Depotführung über unseren Partner Interactive Brokers einen nicht zu unterschätzenden Vorteil.

Anders als bei deutschen Direktbanken und Brokern, die die Abgeltungsteuer für jeden einzelnen Trade unmittelbar an das Finanzamt abführen, werden Ihnen Gewinne in Ihrem Depot über LYNX in voller Höhe gutgeschrieben. Die steuerliche Abrechnung erfolgt erst zum Jahresende. Sie führen die Abgeltungsteuer ganz bequem über die Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt ab. Dadurch stehen Ihnen Handelsgewinne das ganze Jahr zur Verfügung und können zur Wiederanlage in Aktien oder andere Wertpapiere verwendet werden.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die LYNX B.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechtes. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Durch die IBIE-Migration haben Sie eine neue Depotnummer erhalten. Bitte wechseln Sie für Berichte der Kalenderjahre 2020 und älter die Depotnummer durch Anklicken der angezeigten Depotnummer.

Sofern bei der Erstellung sehr große Datenmengen abgefragt werden, gelangen gebündelte Auszüge in der Stapelverarbeitung. Es erscheint auf der rechten Seite nun der Abschnitt “Gebündelte Auszüge”.

Bitte drücken Sie in dem Abschnitt „Gebündelte Auszüge“ auf das Aktualisierungs-Symbol bis Sie rechts neben dem jeweiligen „Default“-Auszug ein Pfeil-Symbol sehen. Bei dem Default-Auszug handelt es sich um den Standard-Depotauszug, welcher in der Regel alle steuerrelevanten Informationen enthält.

Sie können über das Client Portal Ihre Depotauszüge für die abgeschlossenen vergangenen 5 Kalenderjahre erstellen.

Sollten Sie für weiter zurückliegende Jahre Ihre Depotauszüge benötigen, so können wir diese kostenpflichtig für Sie anfordern. Die entsprechenden Gebühren werden in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen. Bitte kontaktieren Sie unser Service-Team diesbezüglich direkt per E-Mail.

Ein taggleich erstellter Depotauszug enthält nur Transaktionen, die bis 20:30 Uhr EST bzw. 17:15 Uhr EST (Rohstoffe) desselben Tages erfolgt sind. Transaktionen zu einem späteren Zeitpunkt werden im Depotauszug des nächsten Werktages dargestellt.

Ein Depotauszug kann maximal einen Zeitraum von 365 Tagen umfassen.

Sie haben die Möglichkeit einen Depotauszug zu erstellen, welcher nur von Ihnen bestimmte Rubriken enthält. Diesen können Sie unter dem Abschnitt “Benutzerdefinierte Auszüge” erstellen. Klicken Sie hierfür auf das + Symbol.

Bereits gespeicherte Auszugsvorlagen können Sie ebenfalls in diesem Bereich abrufen.

Die Benachrichtigungen werden an die im Client Portal/Kontoverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Wir empfehlen Ihnen die hinterlegte E-Mail Adresse zunächst zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Anschließend können Sie die Benachrichtigungen für Kontoauszüge konfigurieren.

Klicken Sie nun im Navigationsmenü auf Berichte, danach auf Kontoauszüge und anschließend auf das Zahnrad neben Kontoauszugs-Zustellung.

Auf der folgenden Seite können Sie die Benachrichtigungen aller verfügbaren Depotauszüge konfigurieren.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei der Zustellungsoption „Mitteilungscenter“ auswählen, werden Ihnen die Nachrichten zu den entsprechenden Kontoauszügen innerhalb Ihrer Kontoverwaltung (Client Portal) zugestellt. Sie erreichen das Mitteilungscenter über den Menüpunkt

>> Sicheres Mitteilungscenter.

Ihr LYNX Service-Team!

Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren. Sie erreichen unser Service-Team telefonisch Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 30-3032 8669 0. Ihre Anfrage können Sie alternativ auch per E-Mail an uns richten.

LYNX Service-Team kontaktieren

Stephan Werner
Stephan Werner
Head of Service
LYNX Germany