In der Regel werden Kapitalmaßnahmen vom Vorstand oder vom Verwaltungsrat empfohlen und die Aktionäre stimmen auf der Hauptversammlung darüber ab. Die Gestaltung von Kapitalmaßnahmen kann sehr vielfältig sein und es gehört zu den Pflichten eines Aktionärs, sich über diese selbstständig zu informieren.
Weitere Kapitalmaßnahmen
Neben der Zahlung einer Dividende gibt es weitere gängige Kapitalmaßnahmen. Einige der am häufigsten auftretenden Kapitalmaßnahmen möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen:
Kapitalerhöhung
Durch die Ausgabe von neuen (jungen) Aktien wird eine Erhöhung des Eigenkapitals erreicht. Hierbei erhalten Sie Bezugsrechte zum Erwerb junger Aktien, wodurch Sie Ihre prozentuale Beteiligung halten können. Diese Bezugsrechte sind ebenfalls für einen vorgegebenen Zeitraum handelbar. Altaktionäre können ihre Bezugsrechte also veräußern oder auch weitere erwerben und damit ihre Beteiligung am Unternehmen erweitern. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Inhaber von Derivaten sind grundsätzlich nicht bezugsberechtigt.
Aktiensplit
Ein Aktiensplit führt zu einer Veränderung in der Anzahl der auf das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Diese Maßnahme dient dem Zweck, aus „schweren“ Aktien „leichte“ zu machen. Wenn es also zu einem Split im Verhältnis 1:2 kommt, besitzt jeder Aktionär ab dem Tag der Umstellung doppelt so viele Aktien wie vorher. Die Börsenkapitalisierung bleibt am Tag der Umstellung gleich, verteilt sich nun aber in diesem Fall auf die doppelte Zahl von Aktien. Der Aktienkurs ändert sich auch entsprechend: Er halbiert sich. Ein Aktiensplit führt nicht zu einer Veränderung des Grundkapitals.
Merger & Acquisition
Bei einem Merger handelt es sich um eine Unternehmensfusion, unter Acquisition versteht man einen Unternehmenskauf. Ziel eines jeden Unternehmers ist es, durch geeignete Maßnahmen die Existenz seines Unternehmens zu sichern und Wachstum zu erreichen. Die Ausgestaltung dieser Kapitalmaßnahmen kann sehr vielfältig sein.
Kapitalschnitt
Als Kapitalschnitt wird die nominelle Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, bei gleichzeitiger effektiver Kapitalerhöhung bezeichnet. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn die Gesellschaft gravierende Verluste erlitten hat, durch die das Grundkapital zu weiten Teilen aufgezehrt wird. Dabei wird das Grundkapital zunächst um den Bilanzverlust verringert, soweit dieser das Grundkapital nicht übersteigt, wodurch die Verlusthistorie des Unternehmens beseitigt wird. Um diesem dann einen Neustart zu ermöglichen, wird dann das Kapital erhöht.
Aktienrückkauf
Bei einem Aktienrückkauf kann das Unternehmen nach Beschluss auf der Hauptversammlung die Aktien entweder am freien Markt zurückerwerben oder das Unternehmen fordert seine Aktionäre auf, Zeichnungsangebote abzugeben, also einen Preis anzugeben, zu dem sie ihre Aktien zu verkaufen bereit wären.
Spin Off
Bei einem Spin-Off gliedert eine bestehende Firma einen Teil des Unternehmens als eigenständige Firma aus. Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils erhalten die alten Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens gratis oder zumindest das Recht, diese neuen Aktien zu kaufen. Macht der Aktionär von diesem Recht keinen Gebrauch, kann er das Kaufrecht ebenfalls an der Börse verkaufen (Bezugsrechthandel). In beiden Fällen (Ausgabe von Neu-Aktien oder Verkauf von Bezugsrechten) sollten dem Alt-Aktionär keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen. Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen. Spin-Offs können auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.
Reverse Split
Bei einer Aktienzusammenlegung (engl. Reverse Split) ist mit Blick auf den Aktiensplit entsprechend Gegenteiliges der Fall: Die Anzahl der ausstehenden Aktien wird verringert, sodass der Aktienpreis proportional steigt.
Statutory Consolidation
Eine Statutory Consolidation ist eine Fusion durch Neugründung. Diese Kapitalmaßnahme führt zum Zusammenschluss zweier Unternehmen und zur nachfolgenden Gründung eines neuen Unternehmens. Die Ausgestaltung dieser Kapitalmaßnahmen kann sehr vielfältig sein.
Kapitalmaßmahmen erkennen
Im Regelfall werden Sie im Vorfeld in Ihrem Client Portal über anstehende Kapitalmaßnahmen (Corporate Actions) informiert. Sobald detaillierte Informationen vom Unternehmen bekannt gegeben werden, finden Sie dazu Informationen in Ihrem Mitteilungscenter sowie dem Corporate Action Manager. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen sich für weitere Bekanntmachungen direkt über die Unternehmensseite (Rubrik: Investor Relations) zu informieren.
Sollten Sie derartige Informationen übersehen oder verpasst haben, können sich Kapitalmaßnahmen auch durch eingebuchte Positionen direkt in Ihrem Portfolio bemerkbar machen.
Bezugs- oder Dividendenrechte erkennen Sie dabei beispielsweise an Zusätzen wie RTS (bzw. DIV.RTS) oder RIGHTS.
Portfolio-Positionen, die CORPACT (Corporate Action) als Börse ausweisen, deuten ebenfalls auf eine Kapitalmaßnahme hin.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Details zu abgeschlossenen Kapitalmaßnahmen finden Sie in Ihren Depotauszügen.
Ihr LYNX Service-Team
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