Zuteilung einer Short-Position
Wenn Sie Optionskombinationen handeln, kann es vorkommen, dass aufgrund von z.B. einer »Dividendenausschüttung oder einer anderen Kapitalmaßnahme im Basiswert, Veränderungen in Ihrem Portfolio ausgelöst werden. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gibt.
Eine Optionskombination besteht in vielen Fällen (wie z.B. beim Vertical Spread) aus einer Long- und einer Short-Position. Falls Sie mit Optionen des amerikanischen Ausübungsstils handeln, ist theoretisch jederzeit eine Ausübung durch den Inhaber der Option, in der Sie eine Short-Position haben, möglich. Das würde bei Call-Optionen bedeuten, Sie müssen Aktien liefern, die Sie (möglicherweise) nicht im Portfolio haben. Dies würde in einer Short-Position der entsprechenden Aktie resultieren.
Schauen wir uns dieses Szenario an einem konkreten Beispiel an:
Sie halten einen Vertical Spread auf die Bayer AG. Ihre Long-Position ist der 110er Call und Ihre Short-Position der 115er Call.
Aus diversen Gründen ist es nun möglich, dass der Inhaber des 115er Calls sich dazu entschließt, sein Kaufrecht auszuüben. In diesem Fall sieht Ihr Portfolio nach der Zuteilung folgendermaßen aus:
Sie haben immer noch den 110er Call. Der 115er Call ist jedoch ausgebucht – stattdessen sehen Sie nun eine Short-Position von 100 Bayer-Aktien.
Es gibt nun je nach Wirtschaftlichkeit verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:
- Wenn Sie die gesamte Position schließen wollen, können Sie die Aktien zurückkaufen und die Call-Option verkaufen. Dazu öffnen Sie einfach nacheinander für beide Positionen das Orderticket und geben die jeweilige Order ein. Möglicherweise ist es in Einzelfällen notwendig, die Aktienposition vor der Optionsposition zu schließen, um ein weiteres Ansteigen der Margin-Anforderungen auszugleichen.
- Andererseits ist es möglich, Ihr Kaufrecht aus dem 110er Call auszuüben. Eine Anleitung zum Ausüben von Optionen finden Sie » Anleitung Optionsausübung. Sie üben damit das Recht aus, die Aktien, die Sie vorher zu 115 EUR verkauft haben, zu 110 EUR zurückzukaufen. Allerdings wirkt sich hier die für die Kombination gezahlte Prämie gewinnmindernd aus. Auch diese Aktion würde die gesamte Position schließen.
- Natürlich können Sie auch sowohl die Aktienposition als auch die Optionsposition unabhängig voneinander schließen oder insgesamt im Portfolio behalten. Hier kommt es auf Ihre Markterwartung an als auch darauf, wie sich die Short-Position in Aktien auf Ihre Margin-Anforderungen auswirkt.